Festlegung von Probenahmestellen in Trinkwasser-Installationen

Gemäß § 41 Abs. 4 Trinkwasserverordnung haben der Unternehmer und der sonstige Inhaber von Trinkwasser-Installationen, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, bei gewerblicher oder öffentlicher Tätigkeit geeignete Probenahmestellen vorzuhalten, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Die Festlegung der Probenahmestellen in Bestandsgebäuden für orientierende, insbesondere aber für weitergehende Untersuchungen/Nachuntersuchungen in Trinkwasser-Installationen, hat nicht durch den beauftragten Installateur oder durch den Probenehmer des Labors zu erfolgen, sondern soll bewusst durch hygienisch-technisch kompetentes Personal getroffen werden. Hinsichtlich der Anforderungen für eine ausreichende Qualifikation wird auf die Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse verwiesen.

Diese Vorgabe wurde durch das Umweltbundesamt im Rahmen der "UBA-Empfehlung zur systemischen Untersuchung auf Legionellen, 12/2018" getroffen, weil es bei der Festlegung der Probenahmestellen darauf ankommt, ein möglichst realistisches Bild über die Ausführung und den Wartungsstand einer Trinkwasser-Installation zu gewinnen. Oder anders ausgedrückt:

"Es kommt nicht darauf an, die Probenahmestellen möglichst so zu wählen, dass keine Legionellen gefunden werden, sondern es werden im Gegenteil bewusst die Stellen kontrolliert, an denen eine Kontamination möglich oder wahrscheinlich ist."
(Arnd Bürschgens)

Die systemische Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen gem. Trinkwasserverordnung ist identisch mit der orientierenden Untersuchung nach DVGW W 551 (A) und dient der ersten Beurteilung und ggf. Aufdeckung einer mikrobiologischen oder chemischen Kontamination in der Trinkwasser-Installation. Das erfordert daher natürlich eine zielgerichtete Vorgehensweise bei der Festlegung der Probenahmestellen.

 Die Probenahmestellen, die für die Durchführung einer systemischen Untersuchung auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung notwendig sind, beschreibt das DVGW Arbeitsblatt W 551 im Abschnitt 9.1:

In jeder Trinkwasser-Installation sind im Rahmen der orientierenden Untersuchung Proben zu entnehmen

–    am Abgang der Leitung für Trinkwasser (warm) vom Trinkwassererwärmer

–    am Wiedereintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung)

–    zusätzliche Proben in der Peripherie des Systems (eine Entnahmestelle pro Steigstrang, jeweils möglichst weit von der zentralen Trinkwassererwärmung entfernt liegend).

Die Entnahmestellen für die Proben in der Peripherie sind so zu wählen, dass jeder Steigstrang erfasst wird. Bei Trinkwasser-Installationen mit wenigen Steigsträngen und komplexen horizontalen Verteilungen sind auch endständige Entnahmestellen am Ende der horizontalen Verteilungsleitungen zu berücksichtigen.

Es wird empfohlen, dass mindestens alle Steigstränge mit einer Rücklauftemperatur < 55 °C in die Beprobung einbezogen werden. In diesen Fällen kann davon ausgegangen werden, dass hydraulisch ungünstige Verhältnisse oder andere technische Mängel vorliegen. Bei der Beprobung nur einer Auswahl von Steigsträngen ist die Repräsentativität dieser Probenahmestellen zu begründen. Bei Trinkwasser-Installationen mit vielen Steigsträngen sind primär die Bereiche zu berücksichtigen, in denen es zur Vernebelung von Trinkwasser (z. B. beim Duschen) kommen kann.

Um betriebs- und bautechnische Mängel der Trinkwasser-Installation im Rahmen der orientierenden oder weitergehenden Untersuchung auf Legionellen zu erkennen, können Messungen und Dokumentationen der Wassertemperaturen auch im Trinkwasser (kalt) wichtige Hinweise geben. Bei Feststellung einer Kaltwasser (PWC)-Temperatur ≥ 25 °C nach 1 Liter ist es z.B. erforderlich, auch die Trinkwasser-Installation für Trinkwasser (kalt) zu untersuchen (siehe DVGW-Information Wasser Nr. 90). 

Wichtige Hinweise zur Probenahme:

  • Die Trinkwasser-Installation für Trinkwasser (warm) und die Trinkwasser-Installation für Trinkwasser (kalt) sind getrennt voneinander zu beproben. 
  • Periphere Proben sind an den Stellen mit der längsten Fließstrecke vom Trinkwassererwärmer zu entnehmen.
  • Nicht genutzte Wohnungen oder nicht genutzte Entnahmestellen sind für die systemische Untersuchung und deren Bewertung nicht repräsentativ.
  • Eine Probennahme direkt an Duschköpfen ist zu vermeiden.
  • Die Beprobung von Mischwasser ist zu vermeiden. Bei Einhebel-Mischbatterien ist dies nicht immer zu gewährleisten. Hier sind die Eckventile der nicht zu untersuchenden Zuleitungen vor der Probennahme zu schließen.
  • Die Proben an allen geforderten Probennahmestellen sind am gleichen Kalendertag zu entnehmen. Wenn dies nicht möglich ist, müssen an den anderen Tagen, an denen weitere Proben genommen werden, zumindest die Proben aus den zentralen Teilen der Trinkwasser-Installation am Abgang vom Trinkwassererwärmer und am Wiedereintritt der Zirkulation in den Trinkwassererwärmer erneut entnommen und untersucht werden.

Die Probennahme erfolgt bei bestimmungsgemäßem Betrieb der Trinkwasser-Installation. Eine temporäre Erhöhung der Warmwasserspeichertemperatur, Spülungen oder eine Desinfektion der Trinkwasser-Installation vor der Probennahme widersprechen vorsätzlich dem Schutzzweck der Untersuchung nach TrinkwV.